Schollen

Organisatorisch ist der Märkische Bund in Landstücke, genannt „Schollen“ aufgeteilt, welche jeweils von einem Schollennehmer verwaltet werden.

Möchte ein Siedler eine neue Scholle besiedeln, so muss er dies schriftlich bei dem Minister für Schollenwesen beantragen. Dieser prüft den Antrag und legt ihn dann dem Märkischen Rat vor, welcher hierüber entscheidet.

Folgende Schollen werden zur Zeit von Schollennehmern verwaltet: