Der Märkische Rat ist das oberste Entscheidungs-Gremium des Märkischen Bundes.
Er besteht aus jeweils einem Vertreter pro Scholle sowie den Ministern und Funktionsträgern des Bundes.
Jede Scholle hat nur eine Stimme. Kann ein Schollennehmer nicht persönlich am Rat teilnehmen, kann er für die Sitzung einen Vertreter bestimmen, soweit dieser nicht bereits mit Stimmrecht im Rat vertreten ist.
Sitzungen des Rates sind in der Regel öffentlich. Ein jeder kann darum bitten, im Rat sprechen zu dürfen.
Die Leitung des Rates obliegt dem Minister für innere Angelegenheiten.